"NS-Opfer" – Probleme und Potenziale eines erinnerungspolitischen Grundbegriffs

"NS-Opfer" – Probleme und Potenziale eines erinnerungspolitischen Grundbegriffs

Organisatoren
Forschungsprojekt Gräberfeld X, Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften, Eberhard Karls Universität Tübingen
Ort
Tübingen
Land
Deutschland
Fand statt
In Präsenz
Vom - Bis
21.04.2022 - 22.04.2022
Von
Jonas Metten, Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften, Universität Tübingen

„NS-Opfer“ ist ein schwieriger Begriff und dennoch in der Historiografie und Gedenkarbeit etabliert. Der Austausch darüber, wie Wissenschaftler:innen den Begriff verstehen und wie er in der historischen Forschungs- und Gedenkarbeit verwendet wird, war das Ziel der Tagung. Ausgangspunkt dafür bildete das Forschungsprojekt zum Gräberfeld X, der Begräbnisstätte der Tübinger Anatomie auf dem Stadtfriedhof.

Als „verschwiegene Entsorgungsstätte für Opfer der NS-Gewaltherrschaft“ bezeichnete BENIGNA SCHÖNHAGEN (Tübingen), Leiterin des Forschungsprojekts, das Gräberfeld X. Allerdings sind nicht alle dort begrabenen Menschen „NS-Opfer“, wenn auch sie Unrecht erfuhren, indem ihre Leichname ohne ihr Einverständnis in die Anatomie kamen. Der Bedeutungswandel und die -vielfalt des Opferbegriffs ließen sich, so Schönhagen, an den Phasen des Umgangs mit dem Gräberfeld X abbilden – von der Subsumierung der „NS-Opfer“ als anonyme Kriegsopfer (1952) über die Gestaltung einer „Ehrengrabanlage“ (1980) hin zur differenzierten Erforschung der Toten (1987). Mit Fragen an die Teilnehmer:innen, etwa wie sie der Gefahr einer Hierarchisierung der Opfer oder der dem Begriff innewohnenden Emotionalisierung begegneten, wies sie auf problematische Aspekte des NS-Opferbegriffs hin, der ein Leitbegriff für die Gedenkkultur darstelle.

Die Verwendung des Begriffs, so zeigte Schönhagens Vortrag, beinhaltet einen Appell, sich mit den betroffenen Menschen zu beschäftigen. Das wiederum führt zu einer Ausdifferenzierung, was dem Opferbegriff eine Dynamik verleiht, die der sich wandelnden gesellschaftlichen Wahrnehmung der NS-Zeit entspricht.

Die Etablierung des NS-Opferbegriffs illustrierte HENNING TÜMMERS (Tübingen) anhand der gesellschaftlichen, politischen und juristischen Aushandlung von Entschädigungszahlungen der BRD. Die Bezeichnung der geschädigten Menschen in den Debatten sei zeit- sowie interessengebunden gewesen und stets funktionalisiert worden. Bereits während des Zweiten Weltkriegs habe sich in den Aufnahmeländern, besonders in den USA, „Verfolgte“ als Sammelbegriff für deutsche Flüchtlinge etabliert, die als handlungsmächtig angesehen wurden. „Verfolgte“ sei auch der zentrale Begriff der Wiedergutmachungsdiskussionen in der BRD bis in die 1980er-Jahre gewesen. Den Begriff „NS-Opfer“ habe es dagegen jenseits der entlastenden Selbst-Viktimisierung der Deutschen in dieser ersten Phase kaum gegeben. Die Anerkennung als „NS-Opfer“ im Sinne von passiven, leidenden oder „vergessenen Opfern“ habe sich – in der zweiten, noch andauernden Phase – zum entscheidenden Kriterium für den Anspruch auf finanzielle, sozialfürsorgliche Hilfe entwickelt. Die Entschädigungsdebatten hätten zur Ausdifferenzierung von Opfergruppen und deren Konkurrenz geführt. Zu berücksichtigen sei, dass bei Wiedergutmachungsdebatten der „Opferstatus“ immer an „Unrecht“ gekoppelt werde.

Auf die einführenden Vorträge folgten fünf Beiträge, die sich der Erforschung von Opfern der NS-Medizin, der NS-Sozialarbeit und der NS-Justiz widmeten. Sie hoben die Schwierigkeit einer eindeutigen Identifizierung der von NS-Unrecht betroffenen Menschen als „NS-Opfer“ hervor. PHILIPP RAUH (München) stellte die NS-Vergangenheitspolitik der Max-Planck-Gesellschaft vor, die sich bis zur eiligen Bestattung von tausenden NS-Präparaten (1989) durch eine Verweigerungshaltung ausgezeichnet habe. 2016 seien im Max-Planck-Institut für Psychiatrie in München Hirnschnitte von potenziellen „NS-Opfern“ entdeckt worden, die nun – wie MAXIMILIAN BUSCHMANN (München) anhand eines eindrücklichen Einzelfalls zeigte – aufwändig identifiziert werden. Versucht werde dies mithilfe von Statistiken, vor allem durch die Analyse von Krankenakten, die eine „Re-Individualisierung“ der Personen und so erst ein Gedenken ermöglichten. Ein weiterer Fokus liege auf der Nachverfolgung der Transportwege der Hirnpräparate und somit auf institutionellen Verflechtungen. Die Weiternutzung der Präparate von NS-Opfern nach 1945 setzt die Opfergeschichten der Menschen fort, sodass der Begriff nicht mehr nur auf die NS-Zeit beschränkt ist.

UWE KAMINSKY (Berlin) verdeutlichte am Beispiel der Bodelschwinghschen Anstalten die Schwierigkeit, verstorbene Psychiatriepatient:innen als Opfer der „wilden Euthanasie“ und somit als „NS-Opfer“ zu identifizieren. Ein wesentliches Indiz dafür sei die „Übersterblichkeit“ (H. Faulstich) in den Anstalten. Diese habe während der NS-Zeit – insbesondere nach Kriegsbeginn und dem Stopp der „Aktion-T4“ – deutlich zugenommen und 1945 ihren Höhepunkt erreicht. Dies lege den Verdacht der „wilden Euthanasie“ nahe. Dagegen spreche, dass sich zwar die Minder- bzw. Unterversorgungen der Patient:innen während der NS-Zeit zunehmend verschärft habe, die Pflegesätze allerdings bereits während der Weltwirtschaftskrise (1930) massiv gekürzt worden seien. Direkte und indirekte Kriegsfolgen, wie beispielsweise Fremdbelegungen, Epidemien sowie Personal- und Nahrungsmangel seien als wesentliche Faktoren für die Zunahme der Sterblichkeit zu identifizieren. Dagegen seien Weiterverlegungen mit dem Ziel der „Euthanasie“ von der Anstaltsleitung in Bethel verweigert worden. Auch eine gezielte Vernachlässigung könne nicht bewiesen, aber auch nicht ausgeschlossen werden.

Ausgehend von einem umfangreichen Gedenkbuchprojekt verwies auch HAGEN MARKWARDT (Pirna-Sonnenstein) auf das Problem der Unterscheidung zwischen den schwer belegbaren intendierten Tötungen und der Inkaufnahme des Todes von Patient:innen. Er warf die Frage auf, ob diese Differenzierung eine Transformation des Opferstatus nach sich ziehe. Bereits für die Zeit vor dem NS-Regime sei in Sachsen eine erhöhte Sterblichkeit infolge eines radikalisierten Umgangs mit psychisch kranken Patient:innen feststellbar. Sie seien schon vor der „NS-Euthanasie“ nach Arbeitskraft selektiert und hierarchisiert worden – das sei ein „sächsischer Sonderweg bei der NS-Euthanasie“, eine klare Weichenstellung hin zu Krankenmorden. Nachweisen ließe sich das im Einzelfall kaum. Unabhängig davon sei innerhalb von Gedenkprojekten den Angehörigen die Unterscheidung zwischen „NS-Opfern“ und „Nicht-NS-Opfern“ aufgrund der exakten Todesumstände kaum vermittelbar.

Die drei Vorträge entwickelten die Frage, wie mit nicht eindeutig als „NS-Opfer“ identifizierbaren Menschen umgegangen werden soll und zeigten, dass auch „Nicht-NS-Opfer“ in der historiografischen Auseinandersetzung mit dem NS-Opferbegriff zu berücksichtigen sind. Den Appell, Opferschaft und Täterschaft zusammenzudenken, griff ANNETTE EBERLE (München / Benediktbeuern) anhand der Opferbiografien von vier Männern auf, die während der NS-Zeit in Einrichtungen der bayerischen Zwangsfürsorge eingewiesen worden waren. Sie trafen in Friedrich Goller jeweils auf den gleichen Einrichtungsleiter. Dessen Diagnosen überlebte nur einer der Männer. Gollers Handlungsoptionen reichten vom Schutz seiner Patient:innen bis zur rücksichtslosen Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter Inkaufnahme von Todesopfern – ein Handlungsspielraum, der exemplarisch für die Täterschaft und Verantwortung leitender Funktionsträger in der NS-Zeit stehe. Um ihre Täterschaft jenseits des juristischen Täter-Begriffs zu belegen, müsse die Tatbeteiligung von möglichst vielen Personen vergleichend untersucht werden. Zur Analyse schlug sie vor, das Handeln der Verantwortlichen auf sozialer, regulativer und planender Ebene zu unterscheiden. So ließe sich für das Beispiel aus der bayerischen Zwangsfürsorge ein Netz aus tatbeteiligten Funktionsträgern abbilden, woraus wiederum ein Opferbegriff entwickelt werden könne, in dessen Zentrum weitestgehende Machtlosigkeit und Zwang stünden.

HANS-JOACHIM LANG (Tübingen) stellte drei Fälle vor, bei denen 1936, 1942 und 1949 Anatomiepräparate aus den Leichen Hingerichteter angefertigt wurden. An ihrem Beispiel untersuchte er, ob potenziell „belastete“ Präparate in anatomischen Sammlungen verbleiben sollten und ob „NS-Opfer“ als Kategorie für die Frage hilfreich sei. In der NS-Zeit hingerichtete Gewaltverbrecher könnten nicht ohne weiteres als NS-Opfer gewertet werden, andererseits könne aufgrund der Anzahl und der schwierigen Rekonstruktion der Provenienz nicht für jeden einzelnen Objektträger über dessen Verbleib entschieden werden. Stattdessen stelle sich unabhängig von der Zuordnung zur Kategorie „NS-Opfer“ die Frage, weshalb nicht alle Präparate von ohne Zustimmung in die Anatomie gebrachten Menschen aus den Sammlungen zu entfernen und zu bestatten seien. Moralische Überlegungen seien hier möglicherweise wichtiger als eine klare Definition des NS-Opferbegriffs.

Nach der Problematisierung des NS-Opferbegriffs versuchten die ersten drei Vorträge des zweiten Tages, den Begriff fruchtbar zu machen. Die beiden abschließenden Beiträge analysierten die Verwendung des NS-Opferbegriffs in laufenden Erinnerungsprojekten. Der Vortrag von GERO KOPP (Bochum) zum „Opfergedenken“ im Profifußball musste kurzfristig entfallen.

Passend zu den moralischen Erwägungen von Lang verwies KATARZYNA WONIAK (Halle) auf ethische Aspekte bei der historischen Erforschung von Opferbiografien und brachte die Perspektive der Nachfahren ein, die sich und ihre Angehörigen schützen möchten. Ethische Reflexion komme bei der Erinnerungsarbeit, insbesondere bei der Forschung zu NS-Opfern zu kurz. Es gebe moralisch zu verantwortende Grenzen, beispielsweise im Hinblick auf oftmals emotionalisierte politische Gedenkfeiern, bei der Inszenierung von Geschichte in Ausstellungen oder der Publikation von Forschungserkenntnissen. Schon bei der Auswahl und Analyse von Quellen zu bzw. von NS-Opfern müsse die ethische Prämisse beachtet werden, die familiäre Erinnerung an Verstorbene zu berücksichtigen und das widerfahrene Unrecht keinesfalls fortzuschreiben. Die Persönlichkeitsrechte von NS-Opfern seien insbesondere bei der Nennung von biografischen Details zu wahren – nur weil Krankenakten vorlägen, müsse die Krankengeschichte nicht publiziert werden. Da die Verantwortung des respektvollen Umgangs mit Opferbiografien nicht reguliert sei, liege sie allein bei den Forscher:innen.

NERIJUS ŠEPETYS (Vilnius) thematisierte mit seinem Vortrag zum Holocaust die größte Gruppe von NS-Opfern und zeigte zugleich, wie die Kategorie des Opfers die Deutung des Nationalsozialismus prägt. Auch wenn der Holocaustbegriff oft säkularisiert verwendet werde, entstamme er einem religiösen Kontext. Der Rückbezug des Massenmords auf die Opferungsgeschichte Isaaks habe den Überlebenden ermöglicht, im millionenfachen Tod von Jüdinnen und Juden einen Sinn zu sehen und eine mit dem Staat Israel verbundene Zukunftsperspektive zu eröffnen. In der Historiografie und Religionspolitologie habe sich die Deutung des Nationalsozialismus als „politische Religion“ als anschlussfähig an das Opferkonzept erwiesen. Während sich Belege finden ließen, wonach Hitler die Vernichtung der Jüdinnen und Juden als ‚sacrificium‘ begriffen habe, büße dieser Ansatz an Überzeugungskraft ein, sobald es darum gehe, das Handeln der Exekuteure des Massenmords zu erklären. Sie sahen höchstens sich selbst als Opfer. Der Versuch, Geschichte zu sakralisieren und ihr dadurch Sinn zu verleihen, stoße an Grenzen – auch, weil einige Überlebende diesen Versuch ablehnten und sich der Holocaust jeder Sinngebung entziehe.

Ausgehend vom Befund, dass der NS-Opferbegriff für historiografische Deutungen des Nationalsozialismus kaum eine Rolle spiele, schlug STEFAN WANNENWETSCH (Tübingen) die Verwendung von „NS-Opfer“ als Analysebegriff und eine Funktionalisierung des Begriffs vor. Zu einem „NS-Opfer“ sei geworden, wer nicht zum antihistoristisch eingehegten Biologismus des Nationalsozialismus passte, etwa der „ewige Jude“. Die „Opferung“ dieser Menschen diente dem NS-Regime einerseits zur Realisierung eines metaphysischen Ideals und andererseits zur Konstruktion von Gemeinschaft. Dabei seien die Ziele nicht immer kongruent gewesen, weshalb es analytisch gewinnbringend erscheine, nach der Art von „Opferungen“ (öffentlich oder nicht-öffentlich), den eingesetzten Mitteln oder den situativen Bedingungen der Opferauswahl zu fragen. Zur Verwirklichung des metaphysischen Ideals einer rassereinen Gesellschaft sei das NS-Regime gezwungen gewesen, Eindeutigkeit zu schaffen und dadurch Opfer zu produzieren, was den Nationalsozialismus als „Konfrontationsgesellschaft“ ausweise.

Es gebe heute wenige Menschen, die sich nicht in irgendeiner Form als unschuldige Opfer fühlten, berichtete ULRIKE SCHRADER (Wuppertal) aus ihrer Arbeit in einer Jüdischen Gedenkstätte. Durch die Sehnsucht nach Unschuld werde der Opferbegriff moralisch und emotional aufgeladen, wodurch eine „unkontrollierte Liebe zum Opfer“ entstehe. Hier werde „Opfer“ lediglich als Gegenbegriff zu „Täter“ gesehen und deshalb kaum diskutiert. Die stetige Ausweitung des Opferbegriffs mache ihn zunehmend problematisch. Beispielsweise seien in einigen Städten Stolpersteine für ganze Familien und sogar noch lebende Helfer:innen von NS-Opfern verlegt worden. Teilweise sei ein regelrechter Wettlauf um die Anzahl der Stolpersteine entbrannt, was die differenzierte Arbeit in Gedenkstätten und die Erinnerungsarbeit generell erschwere. Die Auseinandersetzung mit Strukturen und Täterschaft, also der aufklärende Wert von Gedenkstättenarbeit, gerate in den Hintergrund. „Die Liebe zum Opfer“ sei letztlich reine Selbstliebe.

Klare Kriterien liegen der Vergabe von „Erinnerungszeichen“ im gleichnamigen Projekt der Stadt München zugrunde, erklärte BARBARA HUTZELMANN (München). „Erinnerungszeichen“ werden ausschließlich für Todesopfer des NS-Regimes und nur auf bürgerschaftlichen Antrag gesetzt. Auch sei das Einverständnis der Angehörigen nötig. Als Richtlinie für die Auswahl gelte eine projektinterne Definition von „NS-Opfer“ – im Zweifelsfall könne ein Fachbeirat konsultiert werden. Über 100 Menschen werde bisher mittels der Gedenkstelen oder -tafeln gedacht, die Lebensdaten und oft ein eingraviertes Foto enthalten. Als Herausforderungen erwiesen sich: die mögliche Diskrepanz zwischen quellenbasierten Informationen zu einer Person und dem Familiengedächtnis; die Benennung von Opfergruppen ohne die Fortschreibung des NS-Jargons; die Würdigung der gesamten, nicht nur auf die „NS-Opferschaft“ beschränkten Lebensgeschichte und das Einbeziehen der Anliegen von Angehörigen.

Die Tagungsbeiträge zeigten, dass der Begriff „NS-Opfer“ in der Forschungs- und Gedenkstättenarbeit fest verankert ist. Der NS-Opferbegriff folgt dabei einer binären Logik („NS-Opfer“ oder nicht „NS-Opfer“), eine graduelle Abstufung sieht der Begriff nicht vor. Diese begriffliche Eindeutigkeit trifft auf Graubereiche der historischen Wirklichkeit, die nur mit einem differenzierten Begriffsinstrumentarium zu beschreiben sind. Alternative Begriffe zeichneten sich während der Tagung nicht ab. Abhilfe könnte ein internationaler Vergleich schaffen: Wie wird in anderen Ländern, die begrifflich zwischen ‚victima‘ und ‚sacrifcium‘ unterscheiden können, über NS-Opfer gesprochen? Gibt es dort zusätzliche Begriffe, die weitere Differenzierungen erlauben? Wie bezeichnen Kulturen, die nicht vom christlichen Opferbegriff geprägt sind, die NS-Opfer?

Klar wurde zudem, dass die Historisierung des NS-Opferbegriffs noch weitestgehend aussteht. Überraschend war beispielsweise, dass der Begriff erst seit den 1980er-Jahren eine breitere Verwendung erfuhr. Ob auch die NS-Opfer parallel dazu ins Zentrum der Erinnerungskultur rückten und wie sich das Verhältnis zwischen Historiografie und Gedenkstättenarbeit in Bezug auf den NS-Opferbegriff entwickelte, ist noch offen. Antworten darauf könnten den Generationenwechsel, insbesondere das Ende der Zeitzeugenschaft, und Zäsuren wie die Wiedervereinigung und die Jahrtausendwende in den Blick nehmen. Die nähere Erforschung von gesellschaftlichen und politischen Funktionalisierungen des NS-Opferbegriffs, mithin seine situationsabhängige Verwendung als Selbst- oder Fremdbezeichnung, wäre ebenfalls gewinnbringend.

Konferenzübersicht:

Benigna Schönhagen (Tübingen): Begrüßung und Einführung

Henning Tümmers (Tübingen): Der Opferbegriff in den Diskussionen über Wiedergutmachung von NS- Unrecht

Panel 1: NS-Opfer: Fallgeschichten, Moderation: Benigna Schönhagen (Tübingen)

Maximilian Buschmann (München) / Axel Hüntelmann (München) / Philipp Rauh (München): Zwischen Routinebetrieb, NS-„Euthanasie“ und Vergangenheitspolitik – Hirnforschung an Instituten der Kaiser-Wilhelm- bzw. Max-Planck- Gesellschaft

Uwe Kaminsky (Berlin): „NS-Opfer“ und Psychiatrie-Opfer in der dezentralen „Euthanasie“ – Beispiele aus den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel

Hagen Markwardt (Pirna): Differenzierung = Transformation? Opferkategorien im Gedenkbuch der NS-„Euthanasie“-Opfer in Sachsen

Annette Eberle (München / Benediktbeuern): Der Opferbegriff als Kategorie für die Identifikation von Täterschaft. Der Fall Friedrich Goller – Erziehungsleiter in der NS-Zwangsfürsorge

Hans-Joachim Lang (Tübingen): Grenzfälle? Todesurteile nach unpolitischen Gewalttaten. Anatomiepräparate aus drei Hinrichtungen 1936 (Stettin), 1942 (Stuttgart) und 1949 (Tübingen)

Panel 2: NS-Opfer als Analysebegriff, Moderation: Johannes Großmann (Tübingen)

Katarzyna Woniak (Halle-Wittenberg): Ethik bei historischer Erforschung der NS-Opfer

Nerijus Šepetys (Vilnius): „Die Opfer des Holocaust“: zu den Grundlagen des Problems der Sacrifizierung in geschichtlichen Deutungen der Massenvernichtung der Juden

Stefan Wannenwetsch (Tübingen): „NS-Opfer“. Überlegungen zu einem schwierigen Analysebegriff

Panel 3: NS-Opfer und Gedenkkultur, Moderation: Bernd Grewe (Tübingen)

Ulrike Schrader (Wuppertal): Die Liebe zum Opfer

Barbara Hutzelmann (München): Anwendung des NS-Opferbegriffs und Fragestellungen im Projekt „Erinnerungszeichen“ in München

Gero Kopp (Bochum): „Opfergedenken“ als Heldentat im Profifußball – (entfallen)